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Die Online-Hilfe wurde aktualisiert.
Gesuch um Baubewilligung im Kanton Freiburg
Alle Anträge auf Baubewilligung (ordentliche und vereinfachte) und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden.
Ausführliche Erläuterungen zur Erstellung eines Dossiers finden Sie im Handbuch für das Bauhandbuch.
FRIAC Bauhandbuch⚠ Wir empfehlen, die PDF-Dokumente mit dem Adobe Acrobat Reader DC zu öffnen.
Nützliche Dokumente und links
⚠ Das Gesuchsformular wird in FRIAC ausgefüllt.
- Erstellen eines Dossiers (Inhalt, Typ, Anzahl der Exemplare usw.)
- Kontrolllist der im ordentlichen Verfahren einzureichenden Dokumente
- Liste der unterzeichneten und nicht unterzeichneten Dokumente
- Abkürzungsverzeichnis
- IVHB - Begriffe, Kommentare und Schemas
- Gesuch um Abweichung zu den Baugrenzen einer Kantonsstrasse
- Gehölze ausserhalb des Waldareals
- Vereinbarung zur Übertragung der Ausnützung (2010)
- Abweichungsvereinbarung hinsichtlich der Grenzabstandsvorschriften
- Richtlinien zur Anwendung der Änderung der Grenzen und Teilung einer Parzell
Letzte Änderung: 01.01.2023 - Bauten außerhalb der Bauzone
- Bauten im Wald oder Waldesnähe
- Solaranlagen
- Förderprogramme im Energiebereich / Das Freiburger Gebäudeprogramm
- Werbetafeln
- Baubewillingung
- FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
- FRIAC - Online Hilfe (FAQ und Tutorials für die Erstellung des Dossiers und die Baubeaufsichtigung)
- Online-Karten
- Private Igenieur-Geometerinnen und Igenieur-Geometer
- Das Grundbuchamt (GBA)
Spezifische/Energie-Formulare
Die untenstehenden Links führen zu den Formularseiten der Ämter. Wenn Sie Fragen zu diesen Dokumenten haben, wenden Sie sich bitte an die verfassenden Stellen.
⚠ Einige Formulare sind jetzt in die FRIAC-Anwendung integriert.
Kantonale Instanzen
- Amt für Umwelt (AfU)
- Kantonale Gebäudeversicherung (KGV)
- Amt für Mobilität (MobA)
- Tiefbauamt (TBA)
- Amt für Energie (AfE)
- Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM)
- Amt für Kulturgüter (KGA)
- Grangeneuve
- Amt für Gewerbepolizei (GePoA)
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW)
Beurteilungsinstanz
Baubeaufsichtigung
Gemäß Art. 110 RPBR ist der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Verantwortliche für die Bauleitung verpflichtet, die Gemeinde über den Stand der Arbeiten zu informieren.
⚠ Nachdem Ihre Genehmigung bewilligt wurde, müssen Sie die Baubeaufsichtigung in FRIAC durchführen.
- FAQ und Handbuch
- Übereinstimmungsnachweis
- Bezugsbewilligung (für die Gemeinden)
⚠ Der Überstimmungsnachweis und die Bezugsbewilligung können auch von der FRIAC-Anwendung generiert werden, wenn die allgemeinen Informationen ausgefüllt wurden.