Psychologieberufe
Psychotherapie
Der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ist eine Gesundheitsfachperson im Sinne des Gesundheitsgesetzes. Die Berufsausübung bedarf einer entsprechenden Berufsausübungsbewilligung.
Psychologieberufe mit direktem Bezug zur Gesundheit
Als Berufe der Psychologie mit direktem Bezug zur Gesundheit gelten die Kinder- und Jugendpsychologie, die klinische Psychologie, die Neuropsychologie und die Gesundheitspsychologie. Die Berufsausübung in diesen Fachgebieten, durch Inhaberinnen und Inhaber der entsprechenden eidgenössischen anerkannten Weiterbildungstitel, bedarf keiner Bewilligung im Sinne des Gesundheitsgesetzes. Allerdings müssen diese Fachpersonen die für Gesundheitsfachpersonen geltenden gesetzlichen Berufspflichten einhalten und sind überdies den Bestimmungen über die Aufsicht und die Disziplinarmassnahmen unterworfen (Art. 78 des Gesundheitsgesetzes).
Weitere Berufe der Psychologie
Die psychologische Beratung und Unterstützung von gesunden Menschen (Lebenshilfe, Berufsberatung, Coaching, Expertise im Bereich Strassenverkehr etc.) fällt nicht unter die Gesundheitsgesetzgebung. Diese Aktivitäten sind nicht bewilligungspflichtig im Sinne des Gesundheitsgesetzes und unterliegen auch nicht der Aufsicht der Gesundheitsbehörden.
Werbung und andere Publikumsinformationen sind so zu gestalten, dass jegliche Verwechslung mit Psychotherapie oder den Psychologieberufen mit direktem Bezug zur Gesundheit ausgeschlossen ist.
Titelschutz und Register
Die Berufsbezeichnung Psychologin oder Psychologe darf nur verwenden, wer einen gemäss eidgenössischem Psychologieberufegesetz anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie erworben hat. Dasselbe gilt für die Führung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels.
Personen die über einen universitären Titel respektive einen Weiterbildungstitel in Psychologie verfügen, sind zudem im eidgenössischen eidgenössischen Psychologieberuferegister eingetragen
Gesetzliche Grundlagen
Psychologieberufegesetz (PsyG)
Psychologieberufeverordnung (PsyV)