Die Gesuche können per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Amt für Gesundheit
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail an folgende Adresse: SSP.Autorisation@fr.ch
1. Gesuch um Berufsausübungsbewilligung
Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen Podologen/Podologinnen, die:
- selbständig, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung praktizieren; oder
- unselbständig (angestellt) in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind*
* ein Podologe/eine Podologin praktiziert unselbstständig in eigener fachlicher Verantwortung, wenn er oder sie zwar angestellt ist, aber nicht unter der Aufsicht und Verantwortung einer zugelassenen Podologin oder eines zugelassenen Podologen praktiziert. Beispiel: Podologen/Podologinnen, die bei einer Organisation für Podologie angestellt sind.
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Damit wir Ihr Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung bearbeiten können, benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
- das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular
- einen ausführlichen und aktuellen Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache, datiert und unterschrieben, mit genauen Informationen zur Berufstätigkeit nach Erhalt des Diploms (Datum von Beginn und Ende der Tätigkeit, Beschäftigungsgrad, Funktion, Arbeitsort)
- eine Kopie des Diploms HF, beziehungsweise: eine Kopie der Bestätigung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsnachweises, ausgestellt vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Effingerstrasse 27, 3003 Bern
- einen aktuellen (höchstens 3 Monate alten) klassischen Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister im Original und, wenn Sie sich noch nicht oder weniger als 5 Jahre in der Schweiz aufhalten, einen aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister aller Länder, in denen Sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben, ausgestellt in Deutsch, Französisch oder Englisch
- Falls Sie nicht deutscher Muttersprache sind: Nachweis von Sprachkenntnissen, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (beispielsweise Ausbildung oder jahrelange berufliche Tätigkeit in deutscher Sprache, Zertifikat eines vom Goethe-Institut anerkannten schweizerischen Prüfungszentrums)
- einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder Kopie der Police), beziehungsweise eine Bestätigung, dass Ihre berufliche Haftpflicht von der Versicherung der Institution, in der Sie arbeiten werden, gedeckt ist. Die Versicherungssumme muss den Risiken Ihrer Tätigkeit angepasst sein
- eine Kopie eines Identitätsausweises mit gut sichtbarem Foto
- Gegebenenfalls : eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Für Ihr Gesuch um eine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung befolgen Sie bitte die Anweisungen unter Punkt 2 auf dieser Seite.
Falls notwendig können im Rahmen des Gesuchsverfahrens weitere Auskünfte und Dokumente verlangt werden, insbesondere was die Sprachkenntnisse betrifft.
Die Kosten für die Bearbeitung Ihres Gesuchs betragen 400 Franken (+ Portokosten). Ein allfälliger Zusatzaufwand bei unvollständigen Dossiers kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
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Wenn Sie schon eine Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton erhalten haben, lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen und Informationen zukommen:
- das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular
- einen ausführlichen und aktuellen Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache, datiert und unterschrieben, mit genauen Informationen zur Berufstätigkeit nach Erhalt des Diploms (Datum von Beginn und Ende der Tätigkeit, Beschäftigungsgrad, Funktion, Arbeitsort)
- Kopie(n) Ihrer Berufsausübungsbewilligung(en)
- einen aktuellen (höchstens 3 Monate alten) klassischen Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister im Original und, wenn Sie sich noch nicht oder weniger als 5 Jahre in der Schweiz aufhalten, einen aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister aller Länder, in denen Sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben, ausgestellt in Deutsch, Französisch oder Englisch
- Originale der aktuellen (höchstens 3 Monate alten) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (« certificate of good standing ») ausgestellt durch die zuständigen Behörden der Kantone, die Ihnen eine Berufsausübungsbewilligung erteilt haben
- Falls Sie nicht deutscher Muttersprache sind: Nachweis von Sprachkenntnissen, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (beispielsweise Ausbildung oder jahrelange berufliche Tätigkeit in deutscher Sprache, Zertifikat eines vom Goethe-Institut anerkannten schweizerischen Prüfungszentrums)
- einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder Kopie der Police), beziehungsweise eine Bestätigung, dass Ihre berufliche Haftpflicht von der Versicherung der Institution, in der Sie arbeiten werden, gedeckt ist. Die Versicherungssumme muss den Risiken Ihrer Tätigkeit angepasst sein
- eine Kopie eines Identitätsausweises mit gut sichtbarem Foto
- Gegebenenfalls : eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Für Ihr Gesuch um eine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung befolgen Sie bitte die Anweisungen unter Punkt 2 auf dieser Seite.
Falls notwendig können im Rahmen des Gesuchsverfahrens weitere Auskünfte und Belege verlangt werden, insbesondere was die Sprachkenntnisse betrifft.
Das vereinfachte Verfahren ist im Prinzip kostenlos. Bei unvollständigen Dossiers kann der zusätzliche administrative Aufwand in Rechnung gestellt werden.
2. Gesuch um Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Wenn Sie zu Lasten der OKP abrechnen möchten, vervollständigen Sie Ihr Dossier bitte mit folgenden Dokumenten:
- Arbeitszeugnisse, die eine zweijährige Berufserfahrung in der Schweiz in Vollzeit (oder eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung) belegen, die Sie nach dem Erlangen Ihres Abschlusses absolviert haben
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2022 im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Freiburg sind, lesen Sie bitte das Rundschreiben.
Rundschreiben: Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)3. Angestellter Podologe / angestellte Podologin
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als unselbstständiger (angestellter) Podologe/unselbstständige (angestellte) Podologin in einer Organisation der Podologie ausüben, benötigt diese eine Betriebsbewilligung und die Zulassung OKP.
Bewilligung für den Betrieb einer Gesundheitsinstitution