Wir bitten Sie, die Vertretung beim Amt für Gesundheit mindestens 7 Tage im voraus mit dem spezifischen Gesuchsformular zu beantragen.
Gesuch um Stellvertretung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter in der Regel eine Bewilligung zur Ausübung des gleichen Berufs im Kanton Freiburg haben muss. Wenn die Versorgung der Bevölkerung nicht anders zugesichert werden kann, können ausnahmsweise Gesundheitsfachpersonen, welche keine Berufsausübungsbewilligung haben, aber über genügende Fachkenntnisse verfügen, als Vertreter zugelassen werden.
Die Gebühr für eine Vertretungsbewilligung beträgt zwischen 50 und 200 Franken. Normalerweise wird der Mindestansatz verrechnet. Bei Mehraufwand wegen unvollständiger Unterlagen oder der Überprüfung von Ausnahmesituationen wird die Gebühr entsprechend angepasst.