Zuständig für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung über Ihre berufliche Tätigkeit im Kanton Freiburg ist das Amt für Gesundheit; bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch das dafür vorgesehene Formular.
Für einige Länder, insbesondere diejenigen des Commonwealth, muss die Bescheinigung auf einem speziellen Dokument ausgestellt werden, das Ihnen vom entsprechenden Land zur Verfügung gestellt wird. Bitte legen Sie dieses Dokument Ihrem Gesuch bei.
In aller Regel kann die Unbedenklichkeitserklärung innerhalb von 10 bis 15 Tagen ausgestellt werden, die Gebühr beträgt 80 bis 100 Franken.
Für weitere Auskünfte kontaktieren uns per E-mail an folgende Adresse: SSP.Autorisation@fr.ch.