Das Amt für Gesundheit (GesA) ist ein Kompetenzzentrum für Fragen zu den grossen Public-Health-Themen. Es hat folgende Vision:
- Die Freiburger Bevölkerung ist Akteurin ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens, mit der Unterstützung und Zusammenarbeit aller Beteiligten.
- Das GesA berücksichtigt alle Gesundheitsdeterminanten und arbeitet interdisziplinär und sektorübergreifend.
- Das GesA trägt zur Gestaltung eines integrierten Gesundheitssystems bei, in dem alle Glieder der Kette – Community Health, präklinische Versorgung, Spitäler und Kliniken und Langzeitpflege – koordiniert zusammenarbeiten, um den Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu bieten.
Wichtige Ereignisse
Spitäler, Pflegeleistungserbringende und Gesundheitsberufe
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Aufgrund der besorgniserregenden Finanzlage des HFR hatte die GSD der Firma KPMG bereits 2021 einen Auftrag in 3 Phasen vergeben, um zur Sanierung dieser Situation beizutragen, die Lebensfähigkeit des HFR zu gewährleisten und den Bau eines neuen Spitalzentrums vorzubereiten. Das GesA koordinierte den Austausch zwischen HFR, KPMG und Staat zu diesem Thema und arbeitete ferner an der Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser.
Ende August 2022 wurde ein erster Bericht hinsichtlich des Auftrags zur Operational Excellence vorgelegt. Parallel dazu arbeitete das GesA an der Identifizierung der verschiedenen finanziellen Schwierigkeiten des HFR, die eine Unterstützung vonseiten des Staates erfordern, und an der Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser; dabei wurde die Möglichkeit einer aussergewöhnlichen Unterstützung durch den Staat eröffnet. Das Gesetz wurde am 18. November 2022 vom Grossen Rat angenommen.
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Der Kanton ist verpflichtet, genügend stationäre medizinische Spitalleistungen anzubieten. Durch die Planung fördert er die Behandlungsqualität und trägt zur Dämpfung des Anstiegs der Gesundheitskosten bei. Die Spitalplanung wird in der Spitalliste zusammengefasst.
Im Jahr 2022 wurde die Erarbeitung der Bedarfsanalyse bis 2035 mit OBSAN fortgesetzt; Der Schlussbericht wird Anfang 2023 in die Vernehmlassung geschickt
Im Rahmen der Spitalplanung wurden einjährige Leistungsaufträge abgeschlossen (HFR, Interkantonales Spital der Broye – HIB, Dalerspital, Clinique Générale und Geburtshaus Le Petit Prince). Sie beinhalten auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) basierende Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Des Weiteren wurden für das HFR, das FNPG und das HIB jährliche Aufträge für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die anderen Leistungen (Finanzierung ausserhalb des Einkaufs von Leistungen) abgeschlossen. Schliesslich wurde mit dem HIB und dem FNPG noch Vereinbarungen über die Finanzierung von Fehlbelegungen abgeschlossen. Diese verschiedenen Aufträge halten sich namentlich an die Bestimmungen des KVG und des Gesetzes vom 4. November 2011 über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser.
Finanzflüsse 2022 zwischen dem Staat und den Spitälern
Finanzflüsse 2022 zwischen dem Staat und den Spitälern
HFR
FNPG
HIB
Kliniken und Geburtshäu ser1
Total Finanzierung Spitäler
Stationäre Leistungen zu Lasten des Staates
114 699 000
23 623 999
10 750 103
31 763 697
180 836 799
Rückzahlungen von Schaden Service Schweiz
- 269 799
-
- 30 760
- 7 337
- 307 896
Finanzierung des Staates ausserhalb des Einkaufs von Leistungen
59 707 200
11 984 800
1 595 862
-
73 287 862
Finanzierung der Folgen der Corona-Krise3
31 000 000
890 570
471 543
-
32 362 113
Total Finanzierung des Staates
205 136 401
36 499 369
12 786 748
31 756 360
286 178 878
Korrektur der Finanzierung 2021 gemäss Schlussabrechnung2
- 800 849
701 919
- 23 585
- 122 515
Allgemeine Betriebsstatistik 2022 der Spitäler des Kantons für somatische und psychiatrische Krankenpflege
EINRICHTUNGEN
Betten im Jahres -durchschnitt
Anzahl Austritte (an jedem Standort)3
Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4
Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort)
freiburger spital (HFR)
HFR Freiburg ‒ Kantonsspita
358
17 411
105 798
6,1
HFR Tafers
54
1 544
18 643
12,1
HFR Riaz
110
3 055
35 551
11,6
HFR Billens
0
103
1 833
17,8
HFR Meyriez-Murten
69
1 361
18 755
13,8
Interkantonales Spital der Broye1
HIB, Standort Estavayer-le-Lac
47
631
14 883
23,6
HIB, Standort Payerne
105
5 570
29 460
5,3
Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG)
Stationäres Behandlungszentrum Marsens2
189
2 990
67 863
22,7
Privatkliniken Freiburg
120
9 347
28 756
3,1
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Mit der Revision des KVG über die Zulassung von Leistungserbringenden im ambulanten Bereich sind seit 1. Januar 2022 die Kantone für die Erteilung der Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Fachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens zuständig. Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Zulassungskriterien erfüllt sind. Seit dem 1. Juli 2022 können auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Organisationen der Psychotherapie eine OKP-Zulassung erhalten.
Seit dem 1. Juli 2022 legt der Kanton die maximale Anzahl von Ärztinnen und Ärzten fest, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren dürfen. Die KVG-Revision bezüglich Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP erforderte eine erhebliche Anpassung der Prozesse und der Informationsmassnahmen für die Fachpersonen. Es wurde eine Erhebung bei bestimmten Fachärztinnen und Fachärzten durchgeführt, um das ärztliche Angebot im Kanton Freiburg in den betreffenden Fachgebieten zu bestimmen.
Den Bestimmungen der Gesundheitsgesetzgebung entsprechend erteilte die GSD im 2022 die nachfolgenden Berufsausübungsbewilligungen:
Funktion
Anzahl
Ernährungsberater/in
3
Drogist/in
1
Ergotherapeut/in
10
Dentalhygieniker/in
3
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
39
Logopädin/Logopäde
1
Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur
5
Ärztin/Arzt
78
Zahnärztin/Zahnarzt
27
Augenoptiker/in
2
Optometrist/in
2
Osteopath/in
13
Apotheker/in
18
Physiotherapeut/in
31
Podologin/Podologe
2
Psychologin-Psychotherapeutin/Psychologe-Psychotherapeut
48
Hebamme
12
Tierärztin/Tierarzt
29
Den Bestimmungen der Gesundheitsgesetzgebung entsprechend erteilte die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) im 2022 die nachfolgenden Betriebsbewilligungen (inkl. Erneuerungen von Bewilligungen):
Betriebsbewilligung
Anzahl
Einrichtungen für ältere Menschen
5
Spitex
7
Ambulanzdienste
1
Medizinaltechnische Einrichtungen
1
Ambulante Einrichtungen
59
Labors für medizinische Analysen
11
Öffentliche Apotheken
19
Institutionsapotheken
5
Apotheken Arztpraxis oder Tierarztzentrum
8
Drogerien
3
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Das GesA überwachte und koordinierte die vom Direktor für Gesundheit und Soziales, insbesondere mit der parlamentarischen Kommission und einer Fachperson, geleiteten Arbeiten am Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative, die drei Spitalnotaufnahmen im Kanton fordert. Zuvor hatte es eine Studie in Auftrag gegeben, die eine Bestandsaufnahme und eine kritische Analyse der Rettungskette des Kantons vornimmt (Bericht Clergue).
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2022 befasste sich die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte mit 11 neuen Klagen und/oder Anzeigen. Gleichzeitig konnte die Kommission 17 Fälle abschliessen. In 11 Fällen hat sie Entscheide erlassen, wobei 3 Gesundheitsfachpersonen (2 Gynäkologen und 1 Augenarzt) mit einer Verwarnung sanktioniert wurden, weil sie gegen das Gesundheitsgesetz verstossen haben, und 8 unrechtmässige Klagen oder Strafanzeigen (gegen 6 Ärztinnen/Ärzte und 2 Institutionen des Gesundheitswesens) zu den Akten gelegt werden konnten. Die restlichen 6 Fälle wurden entweder durch Mediation (1 Spital und 1 Arzt) oder durch Rückzug der Klage (1 Institution des Gesundheitswesens, 1 Psychiater, 1 Chirurg und 1 Pflegefachperson) abgeschlossen.
Die verhängten Sanktionen betrafen Verstösse gegen das Recht der Patientinnen und Patienten auf Information (Art. 47 GesG) und auf Einsichtnahme in ihr Dossier (Art. 60 GesG).
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Die finanzielle Unterstützung des Staates für das HFR und das HIB für die Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise für das Jahr 2021 wurde 2022 endgültig festgelegt.
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Gemäss Rechnung des Staates lagen die Kosten für ausserkantonale Spitalaufenthalte im 2022 bei 96 400 000 Franken; damit wurde der ursprünglich budgetierte Betrag von 91 968 000 Franken um 4 432 000 Franken überschritten (Nachtragskredit).
Die Summe, die 2022 ausgegeben wurde, betraf 10 223 Spitalaufenthalte 2022, 2077 Spitalaufenthalte 2021 und 25 Spitalaufenthalte aus früheren Jahren.
459 038 Franken wurden für die Finanzierung der Spitalkosten von Versicherten, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island oder in Norwegen wohnen und eine schweizerische Rente beziehen sowie deren Familienangehörige, in Übereinstimmung mit Artikel 41 Abs. 2ter KVG, der am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, ausgegeben.
Des Weiteren wurden 198 894 Franken Rückzahlungen von Schaden Service Schweiz AG eingezogen für Spitalaufenthalte von Freiburgerinnen und Freiburgern zulasten der OKP, die durch einen Unfall verursacht wurden, für die eine Drittperson verantwortlich ist.
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Im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause hat das GesA die Subventionierung der beauftragten Dienste und die Finanzierung der Pflegerestkosten der Spitex-Dienste ohne Leistungsauftrag und der selbstständigen Pflegefachpersonen verwaltet. Es hat ferner die Kosten der Spitexpflege für ausserkantonal betreute Freiburger Patientinnen und Patienten finanziert.
Der Beitrag des Staates betrug insgesamt 10,2 Millionen Franken, das sind 5,4 % mehr als 2021. Dieser Anstieg spiegelt das Bevölkerungswachstum und die stetige Weiterentwicklung der Betreuung zu Hause im Kanton Freiburg wider. Das GesA kümmerte sich um die Anpassung der Restpflegekosten für Leistungen von selbstständigen Pflegefachpersonen. Es hat ferner die Erhebung der Daten für die eidgenössische Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause beaufsichtigt, deren Ergebnisse es für den Bund validieren muss. Schliesslich war es im Rahmen der Gründung der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex (AFISA-VFSA) und bei der Erneuerung des Leistungsauftrags mit der Lungenliga betreffend Pflegeleistungen im Einsatz.
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Im April 2016 genehmigte der Staatsrat den Massnahmenplan 2016‒2020 der kantonalen Strategie «Palliative Care». Am 10. Dezember 2020 hat der Staatsrat die Geltungsdauer dieses Massnahmenplans bis 2023 verlängert.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung der geltenden Strategie leitete das GesA die erforderlichen Schritte für die Erstellung des zukünftigen Palliativplans 2024–2028 ein.
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Das Jahr war geprägt von den Arbeiten zur Analyse und Vorbereitung der Umsetzung der eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)"
Gesundheitsförderung und Prävention
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Drei Themen in einem einzigen Programm
Ab 2022 wird das neue kantonale Programm «Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit» drei Themenbereiche zusammenführen, die bisher in zwei kantonale Themenprogramme integriert waren, nämlich dem Programm «Ich ernähre mich gesund und bewege mich ausreichend» und dem Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit; Ziel dabei ist insbesondere die Stärkung der Synergien. Ausserdem setzt das neue Programm auf Kontinuität und Verankerung der bestehenden Massnahmen.
Dieses neue Programm ermöglichte es, u. a., niederschwellige Massnahmen zur Förderung der sozialen Kontakte für Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, Ausbildungen für Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung zur Stärkung der psychischen Gesundheit von 0- und 4-Jährigen anzubieten, Botschaften zur Suizidprävention durch Peers in Pilotschulen für 13- bis 17-Jährige zu entwickeln und die Bildschirmprävention für 0- bis 5-Jährige zu verstärken. In Übereinstimmung mit der kantonalen Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention – Perspektiven 2030 umfasst das Programm 57 Massnahmen und wird von der GSD und Gesundheitsförderung Schweiz kofinanziert.
Fokus psychische Gesundheit
- In Zusammenarbeit mit dem FNPG und dem «Groupement Romand Prévention Suicide» (GRPS) wurden drei Fortbildungen zum Thema «Faire face au risque suicidaire» (Umgang mit Suizidrisiko) durchgeführt.
- Die GSD unterstützte ausserdem Sensibilisierungsmodule zum Thema Begegnung mit einer suizidgefährdeten Person für Fachpersonen, die Landwirtinnen und Landwirte betreuen, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve (Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft – ILFD).
- Kampagne www.psygesundheit.ch
Fokus Bewegung der Seniorinnen und Seniores
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2022 wurde das vierte kantonale Tabakpräventionsprogramm (2022–2025) lanciert.
Die Tabakprävention und der Schutz vor dem Passivrauchen gehören zu den Prioritäten der «Kantonalen Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention – Perspektiven 2030». Tabak ist eine grosse Herausforderung der öffentlichen Gesundheit: Alljährlich werden in der Schweiz 9500 vorzeitige Todesfälle durch Tabakkonsum verursacht, dies sind täglich 25 Todesfälle. Die Hälfte der Raucherinnen und Raucher stirbt frühzeitig, und ein Fünftel der tabakbedingten Todesfälle betrifft Personen unter 65 Jahren.
Um im Kanton Freiburg kohärente und koordinierte Aktionen durchzuführen ist die Fachstelle Tabakprävention Freiburg – CIPRET für die Umsetzung des kantonalen Tabakpräventionsprogramms (KPT) zuständig, im Auftrag der GSD. Die strategische Führung dieses Projekts obliegt einem interdisziplinären und direktionsübergreifenden Steuerungsausschuss. Das Programm wird gemeinsam durch den Kanton Freiburg, den Tabakpräventionsfonds, die «Loterie Romande» und die Gesundheitsligen des Kantons Freiburg finanziert
Das vierte Programm bezieht in seine Ziele und Massnahmen die neuen Tabakprodukte, E-Zigaretten und Nikotinprodukte ein. Der so erweiterte Aktionsradius des Programms ist eine strategische Antwort auf die aktuelle Entwicklung des Kontexts und des Tabakmarkts. Die neuen Nikotinprodukte werden nun in die Sensibilisierungsmassnahmen für Jugendliche einbezogen, so z. B. in Sensibilisierungsworkshops in Schulklassen oder im Escape Game «Mission Télomère»; diese fördern die Entwicklung psychosozialer Kompetenzen von 13- bis 15-Jährigen, darunter die Entwicklung einer kritischen Haltung gegenüber neuen Nikotinprodukten und die Fähigkeit, in Situationen des Experimentierens den eigenen Standpunkt zu verteidigen. Das Unterrichtsmaterial «Joue pas avec le tabac», das es Lehrpersonen ermöglicht, das Thema Tabak im Unterricht auf einfache Weise zu behandeln, wurde aktualisiert und umfasst nun auch die neuen Nikotinprodukte.
2022 vereinten der Tabakpräventionsfonds, «Impact Hub Geneva» und mehr als 30 lokale Partnerorganisationen, darunter das Cipret Freiburg, ihre Kräfte, um Raucherinnen und Raucher im Rahmen des Programms «Rauchfreier Monat» kostenlos beim Rauchstopp zu unterstützen. Fast 300 Freiburgerinnen und Freiburger haben sich für diese Aktion im November angemeldet und wurden so ermutigt, Unterstützung beim Rauchstopp zu finden.
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Im Rahmen der 18 Massnahmen des Kantonalen Alkoholaktionsplans führten der Verein REPER, das HFR und die GSD eine frühzeitige Betreuung von Jugendlichen mit Alkoholvergiftung ein.
Alkohol ist eine der Prioritäten der «kantonalen Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention – Perspektiven 2030». Im November 2018 genehmigte der Staatsrat den Kantonalen Alkoholaktionsplan (KAAP) 2018–2021 und verlängerte im Juni 2021 dessen Gültigkeitsdauer bis Ende 2023. Der KAAP schlägt 18 Massnahmen vor, die sich als Verstärkung der bisherigen Massnahmen verstehen (5 Massnahmen bei spezifischen Zielgruppen; 7 Massnahmen der strukturellen Prävention; 4 Massnahmen der Koordination und Zusammenarbeit; 2 Massnahmen der Kommunikation). Die Koordination der Umsetzung des KAAP erfolgt über die Zusammenarbeit des GesA und des KAA, wobei es darum geht, die vier Pfeiler der nationalen Alkoholpolitik (Prävention, Behandlung, Risikosenkung und Repression/Marktregulierung) abzudecken.
2022 war der weiteren Umsetzung der KAAP-Massnahmen in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnerinnen und Partnern gewidmet, namentlich der Umsetzung eines Aktionsplans, der die Bedürfnisse des KAAP aufgreift. Der Beginn der Arbeiten an der Aktualisierung des KAAP beschäftigte das GesA auch im 2022.
Des Weiteren ist das GesA im Rahmen des KAAP Teil des Steuerungsausschusses von «SMART EVENT» von REPER, eine Leistung zur Begleitung und Unterstützung von Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen, die Instrumente der Prävention, der Risikominderung und der Sicherheit umfasst.
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Die Fachstelle «Gesundheit in der Schule» koordiniert die Umsetzung des direktionsübergreifenden Konzepts Gesundheit in der (obligatorischen) Schule, unter der Leitung eines direktionsübergreifenden Steuerungsausschusses aus Vertreterinnen und Vertretern der GSD, der BKAD und der RIMU.
Da das Konzept ausgelaufen ist, wurde im Laufe des Jahres 2022 ein neues Konzept «Gesundheit in der Schule» 2023–2027 ausgearbeitet und vom Steuerungsausschuss validiert. Die Arbeiten zur Überarbeitung des Konzepts ermöglichten die Einbindung von Themen im Zusammenhang mit dem kantonalen Klimaplan und der kantonalen Strategie Nachhaltige Entwicklung. Das Konzept wird Anfang 2023 dem Staatsrat unterbreitet.
eHealth
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Seit über einem Jahr stellt der Verein CARA, dem die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Wallis und Waadt angehören, der Bevölkerung und den Leistungserbringenden in der Westschweiz eine hochsichere digitale Gesundheitsplattform zur Verfügung, auf der das elektronische Patientendossier (EPD) gehostet wird. Bis 2022 haben über 11 000 Patientinnen und Patienten ihr EPD bei CARA eröffnet, und fast 2500 Leistungserbringende sind angeschlossen. Damit verfügt die CARA-Referenzgemeinschaft über die grösste Anzahl von EPD in der Schweiz.
Das GesA formalisierte die vom Staatsrat, von der CARA-Mitgliederversammlung (bestehend aus den Kantonen FR, GE, JU, VD, VS) und von einer interparlamentarischen Kommission genehmigte interkantonale Vereinbarung und arbeitete an der Ausarbeitung eines für 2023 geplanten kantonalen Dekrets.
Zur Erinnerung: Die Teilnahme an der CARA-Referenzgemeinschaft ist für die Pflegeleistungserbringenden der fünf Mitgliedskantone kostenlos! Die Gemeinschaft und ihre Plattform werden durch die von den Kantonen entrichteten Beiträge finanziert.
Alle CARA-Kantone stellen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern daher ebenfalls kostenlos ein elektronisches Identifikationsmittel zur Verfügung
Einwohnerinnen und Einwohner des CARA-Gebiets können ihr EDP kostenlos eröffnen und nutzen. Alle CARA-Kantone stellen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ebenfalls kostenlos ein elektronisches Identifikationsmittel zur Verfügung. Freiburg hat sich für die Lösung SwissID für die Bevölkerung entschieden. Der Kanton bietet auch TrustID als Alternative zum von HIN angebotenen elektronischen Identifikationsmittel für Gesundheitsfachpersonen an.
Antrag um Anschluss an CARA für Institutionen und Gesundheitsfachpersonen
Kantonsapothekerin
Die Kantonsapothekerin ist noch immer in die Bewältigung der Corona-Krise eingebunden, namentlich in die Impforganisation. Ausserdem war sie im Rahmen der Umsetzung der Gesetzesänderungen im Bereich Betäubungsmittel (Medizinalcannabis und «rekreativer» Cannabiskonsum) auf kantonaler und interkantonaler Ebene tätig.
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Nach zwei Jahren, in denen das Pandemie-Management ihren Alltag bestimmte (insbesondere COVID-Impfungen für die Kantonsbevölkerung), konnte die Kantonsapothekerin ihre Tätigkeiten und Aufgaben wieder aufnehmen.
Vor dem aktuellen gesundheits- und energiepolitischen Hintergrund nahm die Kantonsapothekerin an über 80 kantonalen Koordinationssitzungen und über 25 nationalen Sitzungen und Berichten zum kantonalen COVID-Impfprojekt teil, sowie ab Herbst 2022 im Zusammenhang mit der Impfung gegen Affenpocken. Seit September 2022 fanden auf kantonaler Ebene zudem etwas mehr als 10 Sitzungen im Zusammenhang mit der Problematik der Energieknappheit statt.
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Im Rahmen der Aufsicht über die Ausübung von Berufen im Heilmittelbereich wurden 17 Inspektionen durchgeführt (in 15 Apotheken und 2 Drogerien), wobei es in zwei Fällen um die Eröffnung einer neuen Apotheken ging. Jede Inspektion wurde in einem Bericht über die festgestellten Mängel festgehalten. Nach Erfüllung der Auflagen konnte die Betriebsbewilligung erneuert bzw. erteilt werden. Gleichzeitig wurde zu 7 Änderungen an Betriebsbewilligungen eine positive Stellungnahme abgegeben; dabei ging es um einen Wechsel der verantwortlichen Person.
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Betreffend Verfahren zur Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen nahm die Kantonsapothekerin zu 15 Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Berufsausübungsbewilligung unter Aufsicht sowie zu 18 Dossiers für eine Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung Stellung.
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Anlässlich der Umsetzung der Gesetzesänderungen im Bereich Betäubungsmittel (Medizinalcannabis und «rekreativer» Cannabiskonsum) nahm die Kantonsapothekerin an zahlreichen kantonalen und interkantonalen Koordinationssitzungen teil. Die Eröffnung eines Zentrums für die Abgabe von Diacetylmorphin im Rahmen der Substitutionsbehandlung erforderte ebenfalls mehrere Sitzungen sowie eine gemeinsame Inspektion mit Swissmedic.
Im Rahmen der gesetzgeberischen Tätigkeit wurden 2022 n umfassende Arbeiten zur Revision der Heilmittelverordnung durchgeführt, wobei die Vernehmlassung in Kürze stattfinden soll.
Die aktive Teilnahme der Kantonsapothekerin an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen wurde 2022 wieder aufgenommen; für das folgende Jahr wurden Ausbildungsprojekte ausgearbeitet und geplant.
Schliesslich nahm die Kantonsapothekerin als Vertreterin der Kantone an den sechs jährlichen Sitzungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission in Bern teil. Zusammen mit Swissmedic war sie ferner als Delegierte der Westschweizer Kantone an den Arbeiten zur Umsetzung der Vorschriften über die Marktüberwachung der Medizinprodukte beteiligt.
Krankenversicherung und Schülerunfallversicherung
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Gemäss Artikel 46 Abs. 4 KVG bedarf ein Tarifvertrag der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder, wenn er in der ganzen Schweiz gelten soll, durch den Bundesrat. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Wenn kein Tarifvertrag zustande kommt, so setzt die Kantonsregierung nach Anhörung der Beteiligten den Tarif fest (Art. 47 Abs. 1 KVG). Das GesA bereitet die Unterlagen im Rahmen der Tarifgenehmigung und -festsetzung zuhanden des Staatsrats vor. Sind die Parteien mit dem vom Staatsrat festgesetzten Tarif nicht einverstanden, können sie beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gegebenenfalls muss das GesA das Beschwerdeverfahren mitverfolgen.
2022 hat das GesA die Genehmigung von zwei Tarifverträgen für ambulante und acht Tarifverträgen für stationäre Behandlungen, also von insgesamt 10 Tarifverträgen vorbereitet. Das GesA bereitete auch die Festsetzung eines vorläufigen Tarifs für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor, damit diese ihre Leistungen in Erwartung des endgültigen Tarifs in Rechnung stellen können.
Für die Bearbeitung der Gesuche im Zusammenhang mit der Befreiung von der Versicherungspflicht (ausgenommen Ausweis G) sind die Gemeinden zuständig; sie können bei besonderen Fällen auf die technische und juristische Unterstützung des GesA zählen. 2022 hat das GesA 185 diesbezügliche Stellungnahmen abgegeben. 72 % betrafen Personen in Aus- oder Weiterbildung oder einer Bildungseinrichtung zugehörige Assistentinnen und Assistenten, Doktorandinnen und Doktoranden oder Praktikantinnen und Praktikanten, wohingegen 22 % Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 6 % Rentnerinnen und Rentner betrafen.
Personenkategorie
Anzahl Stellungnahmen
In Ausbildung
134
Arbeitnehmende
40
Rentner/innen
11
Total
185
Seit 2017 die Änderung des Ausführungsgesetzes zum KVG in Kraft getreten ist, leitet das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) die Information im Zusammenhang mit der Ausstellung von Grenzgängerbewilligungen ans GesA weiter, das wiederum die gewählte Option (KVG-Versicherer oder Krankenversicherung des Nachbarlandes) kontrolliert. 2022 wurden 434 Grenzgängerinnen und Grenzgänger kontaktiert.
Die Daten im Zusammenhang mit der Prämiensenkung zugunsten von Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sind dem Tätigkeitsbericht der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA) zu entnehmen.
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Das GesA beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit der Schülerunfallversicherung (SUV). Es ist mit der Abwicklung der hängigen Fälle betraut (diese betreffen Unfälle, die vor dem 1. September 2006 eingetreten sind) und verwaltet das Archiv. 2022 erhielt es oftmals Informationsanfragen zu alten Dossiers.
Der Fonds aus der Auflösung der SUV leistet subsidiär einen finanziellen Beitrag für Familien, die durch unfallbedingte Kosten eines Kindes in finanzielle Schwierigkeiten geraten. 2022 hat der Fonds fünf Familien mit insgesamt 6208.90 Franken unterstützt.
Der Fonds wird selbstständig verwaltet und hat eine eigene Buchhaltung. Betriebsrechnung und Rechnungsergebnis des Staates sind nicht von diesen Transaktionen betroffen. Bei der Schaffung des Fonds wurde vorgesehen, dass dieser zinsfrei ist. Am 31. Dezember 2022 enthielt der SUV-Fonds 5 598 885.05 Franken.
Kennzahlen
Das Kantonale Programm – Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit 2022–2025 umfasst 57 Massnahmen. Diese richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren, Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die zu Hause leben, sowie Personen in ihrem Umfeld.
COVID-19-Impfstoff wurden im Kanton verabreicht (inkl. Ärzteschaft und Apotheken).