Drohnen - Gesetzgebung und Ausnahmegesuche
Kriminalität, öffentliche Ordnung und Verkehr
Die Verordnung über unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg (LfzV; SGF 786.12) regelt – ausschliesslich in sicherheitstechnischer ...
Publié le 06.07.2023
Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion