Datenportal des Kantons Freiburg
Direktionen, Amts und Institutionen
Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)
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Laufende Vernehmlassungen..
des Kantonsgerichts
Das Amtsblatt im Internet lesen
Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats
Sessionsdaten
Personen, die nicht sofort eine öffentliche Gaststätte übernehmen oder eröffnen wollen, können sich für die obligatorische Ausbildung anmelden. ...
Kurse für Inhaber von Patenten G, T, V und U
Informationen zu den Kursen über die Gesetzgebung
Tombolas und Lottos
Das kantonale Geldspielgesetz gewährleistet die Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017, der Bundesverordnung über Geldspiele ...
Hier finden Sie alle Informationen zur Kontrolle von Massen und Gewichten.
Öffentliche Orte, die ausschliesslich für die Durchführung von Geschicklichkeitsgrossspielen bestimmt sind.
Das Patent A berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, Gäste zu beherbergen, Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, ...
Begriff: Kleinlotterien die nicht automatisiert, nicht interkantonal und nicht online durchgeführt werden.
Im Kanton Freiburg gibt es gemäss dem geltenden Gesetz über die öffentlichen Gaststätten die folgenden Patente:
Das Patent G berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, in beschränktem Rahmen jene Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abzugeben, die ...
Das Patent C berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, Speisen und alkoholfreie Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, abzugeben ...
Das Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, einen für das Tanzen eingerichteten Raum bereitzustellen, ...
Patent F für durchgehende Restauration berechtigt den Inhaber, Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, abzugeben sowie ...
Das Patent E berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, Getränke in einem geeigneten Lokal eines Hotelbetriebes abzugeben.
Das Patent I berechtigt den Inhaber, einen hotelähnlichen Beherbergungsbetrieb für mehr als fünf Personen zu führen, z. B. eine Gemeinschaftsunterkunft, ...
Personentransport mit Taxis und Limousinen
Hier finden Sie alle Informationen zur Ausübung des Reisendengewerbes, zum Schausteller- und Zirkusgewerbe, zur Ausübung von Risikotätigkeiten, zur ...
Öffentliche Anstalten, Gemeinden oder gemeinnützige Unternehmungen, die das Pfandleihgewerbe ausüben, müssen im Besitz einer Bewilligung der Sicherheits-, ...
Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und weiterer Risikoaktivitäten
Begriff: Kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal und nicht online durchgeführt werden.
Das Bewilligungsgesuch für den Betrieb eines Unterhaltungsapparats ist schriftlich an das Amt für Gewerbepolizei zu richten.
Das Patent B berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, abzugeben sowie solche zum Mitnehmen ...
Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (GePoA)